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27.10.2008 Ein wichtiger Nachsatz zu "Folter wegen der Folter..."


Die Agentur Reuters meldet, dass Rumänien bereits im Mai dieses Jahres vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wegen Folter verurteilt wurde. 1996 wurde ein Angeklagter wegen Betrugsverdacht im Polizeigewahrsam mehrfach bis zur Bewusstlosigkeit geprügelt. Der Europäische Gerichtshof stellte fest, dass Rumänien gegen das Folterverbot verstoßen habe. Die rumänische Regierung wurde verurteilt, dem Gefolterten 8.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Warum schreiben die rumänischen Medien das nicht? Der Verdächtige war im Januar 1996 verhaftet worden und musste 3 Monate im Polizeigewahrsam bleiben. Er wurde kopfüber an Händen und Füßen aufgehängt und geprügelt bis er ohnmächtig wurde. Außerdem wurde er mit Billigung der Ermittler von Mithäftlingen gequält und gezwungen Nahrung zu essen, in die sie zuvor uriniert hatten. Folter ist in Rumänien ein altes Thema und wird trotz der aktuellen Anklagen bis heute praktiziert und zwar in einem Ausmaß in den rumänischen Gefängnissen, den auch Amnesty immer wieder anprangert. Doch nichts geschieht und alle schweigen, auch die Medien. 100 Häftlinge allein aus dem Hochsicherheitsgefängnis in Codlea haben ihre erlittene brutale Folter dokumentiert. Doch den Verantwortlichen geschieht nichts, sie müssen nicht einmal zu den Gerichtsterminen erscheinen. Die alte kommunistische Nomenklatur deckt auch im Jahr 2008 die Verbrechen und die Verbrecher.