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Der Präsident des Consilium des Kreises Brasov Aristotel Cancescu hat einen wichtigen Schritt in einer gerichtlichen Prozedur verloren.


Am 15.05. hat sich der Vorsitzende der Stiftung Casa Don Bosco bei Cancescu als Präsidemt der Aufsichtsbehörde über die Zustände in der Direktion für Kinderschutz Brasov beschert. Hauptpunkt der Beschwerde war die Präsidentin und Kreissekretärin des Kreises Mariana Tiharau und die Führung in ihrem Amt..Schon 1993 wollte die Kreissekretärin das Kinderheim Don Bosco für Strassenkinder schliessen, weil der Priester Don Demidoff entgegen der damals immer noch herrschenden kommunistischen Ideologie Jungen und Mädchen zusammen im Heim aufnahm. Sie nannte den Pater deshalb pervers. Don Demidoff hat in seinem Buch "Der Dornenpriester" bereits die Praktiken dieser "Dame" beschrieben, denn bei Gericht gab sie andere erfundene Gründe für die beantragte Schliessung an. Ohne Erfolg, denn sie ist Kommunistin bis heute geblieben. Sie ist 17 Jahre im Amt, hat nicht die geringste pädagogische Erfahrung und wechselt die Partei jeweils nach der Regierungsfarbe, jetzt der vierte Parteiwechsel. Nachweisbar ist M. Tiharau Mitarbeiterin der SRI, der früheren Sekuritate (Stasi). Sie war u.a. in den Medien verdächtigt, Kinder ihres Schutzbereiches nach Italien verkauft, sprich zur Adoption ungesetzlich freigegeben zu haben. Schon damals wehrte sich Pater Don Demidoff gegen diese "Dame" auf dem Gerichtsweg. Schon damals wurde das Gericht Brasov wegen Befangenheit abgelehnt und der Prozess, nach Buzau verlegt. Die Angeklagte kniff und kam nicht zum Termin, und verlor den von ihr angestrengten Prozess. Sie ist aber wie gesagt, bis heute im Amt. Nur bescheidene Seelen glauben nicht an Schmiere und an die Macht ihres Wissens über die Kreisräte, In der aktuellen Sache hat der Präsident des Kreises monatelang geschwiegen und dann schliesslich die Beantwortung eben dieser "Dame" überlassen, weil die Kompetenz bei ihr liege. So geht es in Rumänien. Man stelle sich vor, man gehe zur Polizei um einen Dieb anzuzeigen, die Polizei aber verweist den Geschädigten an den Dieb zurück, weil der die Kompetenz habe. Auch der zuständige Richter beim zunächst zuständigen Gericht in Brasov reagierte ungemein aggressiv auf den Antrag der Anwälte der Stiftung. Don Bosco habe doch eine Antwort bekommen und das müsse genügen. Ein klarer Fall von durchsichtiger Befangenheit. Also wie im Vergleichsfall beschrieben: der Dieb hat die Kompetenz. Der Court Supreme Contencios Administrativ, das höchste rumänische Gericht für solche Verfahren nahm dem Gericht in Brasov das Verfahren ab mit Urteil vom 4.12.07 Nr. 4697 und verlegte die Sache ebenfalls zum Tribunal Buzau. Weitere Informationen bei der Anwältin der Stiftung Casa Don Bosco in Bukarest Aneta Vovca, Sos Stefan cel Mare nr.35 Bukarest